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Die Entwicklung der Grundstücksübertragung in der Geschichte

Erschienen am 18.06.2009, 2. Auflage 2009
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783640349111
Sprache: Deutsch
Umfang: 56 S.
Format (T/L/B): 0.5 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 14 Punkte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Veranstaltung: Rechtsgeschichtliches Seminar - Schauplätze des Verfahrens, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bedeutung von Grundstücken und deren Übertragung ist für die heutige Gesellschaft von fast allumfassender Bedeutung und unterlag in der Geschichte der Menschheit ständigen Veränderungen. Solche sollen in der vorliegenden Arbeit dargestellt werden. Diese Abhandlung wurde im Rahmen eines Rechtsgeschichtlichen Seminars mit dem Titel Schauplätze des Verfahrens verfasst. Zu dieser Zeit stand das Ackerland allen Genossen innerhalb einer Gemeinschaft zu und konnte daher auch frei von jedem genutzt werden. Nach und nach wurde von dem ständigen Wechsel des Lebensraumes abstand genommen und das Sesshaft werden nahm bei den unterschiedlichen Stämmen stark zu, wodurch sich aber auch die dauerhafte Verwendung des Bodens durchsetzen musste. Trotz all dieser Veränderungen im Lebenswandel der Menschen war die rechtsgeschäftliche Einigung und die Übertragung von Grundstücken immer noch eine Ausnahme, da jeder neu entstehende Hof ausreichend Land zugeteilt bekam, um den Genossen und seine Familie zu ernähren. Ein Grundstückserwerb oder gar eine Veräußerung waren daher zu dieser Zeit überflüssig und entwickelten sich erst langsam nach und nach aus der Nutzungs-übertragung. Bei dieser Verteilung wurde Land frei übergeben, um wachsenden Familien eine ausreichende Versorgung zu ermöglichen. Es ist zwar geklärt, dass es hierbei bestimmte öffentliche Handlungen gab, wie die Übergabe des Landstückes vor allen Mitgliedern der Gemeinschaft, jedoch sind keine genauen Formen der Nutzungs-übertragung bekannt, da es an urkundlichen Aufzeichnungen fehlt. Auf Grund dieser Veränderungen nahm in der Folgezeit auch die Grundstücksübertragung zu. [.]

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