Beschreibung
Ulrich Manthe beschreibt anschaulich und allgemeinverständlich die Entwicklung des römischen Rechts und einzelner Rechtsinstitute von den frühesten Anfängen bis zur Spätantike und zeichnet die großen Linien der Rezeptionsgeschichte nach. Verweise auf Beziehungen zu modernen Rechtsnormen veranschaulichen die überzeitliche Wirkmacht antikrömischer Rechtsgelehrsamkeit.
Autorenportrait
Ulrich Manthe, ausgewiesen durch zahlreiche Publikationen zur römischen Rechtsgeschichte, lehrte als Professor für Bürgerliches und Römisches Recht an der Universität Passau.
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