Beschreibung
Das neue Bundesdatenschutzgesetz passt das deutsche Datenschutzrecht an die DS-GVO an, nutzt die dort enthaltenen "Öffnungsklauseln" und setzt die Richtlinie (EU) 2016/680 um. Dabei wird eine gänzlich neue Gliederungssystematik eingezogen. Präzise und verständlich vermittelt der neue HK-BDSG Interpretationssicherheit in allen wichtigen Fragen: Verarbeitung persönlicher Daten Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis/Arbeitnehmerdatenschutz Verbraucherkredite, Scoring, Bonitätsauskünfte über die DSGVO hinausgehende Pflichten zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Sanktionen und Rechtsschutz im Bereich des Datenschutzes. Durchgängig berücksichtigt sind die Änderungen durch das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG -EU). Die hierdurch geänderten Vorschriften im BDSG sind an den entsprechenden Stellen hervorgehoben.