Unbestimmte Schuldfähigkeitsfeststellungen
Verstoß der §§ 20, 21 StGB gegen den Bestimmtheitsgrundsatz nach Art.103 II GG - Studien zu Kriminalität, Recht, Psyche 3, Studien zu Kriminalität - Recht - Psyche 3
Erschienen am
15.06.2012, 1. Auflage 2012
Beschreibung
Die strafrechtliche Schuldfähigkeit knüpft entgegen des Wortlauts nicht an die konkreten Fähigkeiten eines Menschen an, sondern daran, welche Fähigkeiten er haben müsste. Dadurch wird die Schuldfähigkeitsfeststellung willkürlich. Sie wird von den Psychosachverständigen unterschiedlich beurteilt. Die Gerichte legen die einzelnen Merkmale der §§ 20, 21 StGB zudem unterschiedlich aus. Die gesetzlichen Merkmale harmonieren nicht mit den psychowissenschaftlichen Kriterien. Daher blenden die Gerichte die Wirklichkeit aus und behelfen sich mit Zuschreibungen und "normativen Erwägungen", ohne sich am Menschen zu orientieren.
Autorenportrait
Anja Schiemann ist Privatdozentin an der Goethe- Universität Frankfurt am Main und Rechtsanwältin in Euskirchen.