Beschreibung
Die Finanznot der öffentlichen Hand ist seit Jahren ein Gesprächsthema. Eine kreisfreie Stadt und ein Abwasserverband haben sich bereits für zahlungsunfähig erklärt. In dieser Situation drängt sich die Frage auf, ob gegebenenfalls auch ein Konkursverfahren eröffnet werden dürfte. Auf den ersten Blick wird man dies verneinen. Werden öffentliche Rechtsträger liquidiert, drohen Gefahren für die gleichmäßige und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung, denn es gibt nun einmal gesellschaftliche Anforderungen, denen der freie Wettbewerb nicht gerecht wird. Um so überraschender ist es, daß sich Konkurs- und Insolvenzordnung grundsätzlich für eine Konkursfähigkeit entschieden haben. Diese Regelung wird freilich transparent, wenn man die Besonderheiten einzelner juristischer Personen vom Staat bis hinab zum Studentenwerk untersucht, denn die Vorgaben des öffentlichen Rechts führen nur in seltenen Fällen zum Bestandsschutz für einen konkreten Rechtsträger.
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